Immer wieder liest man von Betrug bei der Online Vermietung von Ferienwohnungen, dass Urlauber zu einem Ort reisten und das Ferienobjekt war gar nicht vorhanden. Oder die Anzahlung ist geleistet, aber danach hört man nichts mehr vom vermeintlichen Eigentümer. Leider gibt es diese schwarzen Schafe unter den vielen doch redlichen privaten Vermietern.

Oft schalten private Vermieter eine Anzeige auf einem Ferienhausportal. Eine solche Internet-Anzeige ist ähnlich wie die Anzeige in einer Zeitung: Hier wird gegen Bezahlung oder kostenlos eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus veröffentlicht, wobei der Inserierende für den Inhalt der Anzeige selbst verantwortlich ist.

Betrug bei Ferienwohnungen vorbeugen
Betrug bei Ferienwohnungen vorbeugen // Bild: Pixabay CC0, geralt

Die Vorgehensweise der Betrüger: Sich in einem Portal registrieren, die Anzeige mit günstigen Preisen schnell online bringen, Buchungen generieren (oft auch mit Telefonkontakt), Zahlung einkassieren und dann im Nichts verschwinden.

Wie kann man sich davor besser schützen? Wie kann man einen Eigentümer als wirklichen Vermieter einer Ferienwohnung besser identifizieren?

Hier einige unserer Tipps aus unseren Erfahrungen:

(1.) Ist der Preis überraschend günstig, sollten Sie genau hinschauen!

Ein Ferienhaus auf Mallorca in der Hauptstadt ist z.B. für unter 150 Euro pro Tag kaum zu erhalten. Unser Tipp: Holen Sie Vergleichspreise für ähnliche Objekttypen ein. Ist ein Ferienobjekt wirklich günstig, so hat es beispielsweise eine eher einfache Ausstattung oder ist in einiger Entfernung eines beliebten Urlaubsziels / zum Wasser gelegen.

(2.) Hat der Vermieter eine Telefonnummer, unter der er erreichbar ist?

Einige Vermieter kommunizieren allerdings nur per E-Mail. Das ist grundsätzlich auch in Ordnung. Wichtig ist, dass Sie vor Zahlung bereits den Ansprechpartner für die Schlüsselübergabe vor Ort namentlich wissen und eine Telefonnummer haben, die Sie dann auch überprüfen sollten

(3.) Liegt Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung inkl. Zahlungsanweisung sowie die vollständige Adresse Ihres Vertragspartners vor?

Haben Sie nur telefonischen Kontakt und Ihnen wird über WhatsApp oder per SMS eine IBAN mitgeteilt, sollten Sie auf eine E-Mail bestehen, welche die Zahlungsanweisung und die vollständige Adresse des Eigentümers/Vermieters beinhaltet, bestenfalls eine richtige Buchungsbestätigung mit den vertraglichen Bedingungen.

(4.) Ist Ihnen die Lage des Ferienobjektes bekannt (vollständige Adresse)?

Die Lage des Ferienobjektes mit der genauen Adresse sollte Ihnen spätestens mit der Zahlungsanweisung vorliegen. In den meisten Betrugsfällen wird die Adresse zum Haus unter einem Vorwand nicht mitgeteilt oder Sie werden auf später vertröstet. Mit der Adresse können Sie die Position z.B. bei Google Maps finden und das Ferienobjekt ggf. mit der Satellitenansicht abgleichen.

Haben Sie ein Vermittlungsobjekt gebucht, verschicken wir mit der Buchungsbestätigung in den allermeisten Fällen auch eine Anreisebeschreibung

(5.) Ist die Anzahlung höher als 20-30%?

Wenn ein Vermieter mehr als 20-30% Anzahlung verlangt, sollten Sie sich begründen lassen, warum diese Höhe veranschlagt wird. Die Restzahlung ist in der Regel erst etwa 30 Tage vor Anreise zu zahlen.

(6.) Gibt es bereits Bewertungen?

Lesen Sie sich Bewertungen anderer Gäste durch. Wirken die Bewertungen gestellt? Je mehr Bewertungen ein Objekt hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen tatsächlichen Vermieter handelt.

Bei allen Bewertungen auf www.interdomizil.de ist davon auszugehen, dass sie echt sind – auf diesem Portal sind allein Vermittlungsobjekte online, die dadurch ein besonderes Geschäftsverhältnis mit der InterDomizil GmbH haben.

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