Noch nie war in Friedenszeiten das öffentliche Leben in Deutschland so stark eingeschränkt wie aktuell aufgrund der Corona-Krise. Um das Infektionsrisiko zu verringern, legen die Länder in kurzen Abständen immer wieder neue Beschlüsse auf. Gleichzeitig bescheren die Schließung vieler Einrichtungen und Geschäfte sowie Kurzarbeit den Menschen mehr Freizeit. Viele möchten diese gerne nutzen, um den Frühling oder Frühsommer draußen in der Natur zu genießen. Doch sind beispielsweise Ausflüge an die mecklenburg-vorpommersche Ostsee überhaupt noch erlaubt?

Ausflüge an die Ostsee – erlaubt, aber nicht erwünscht

Grundsätzlich gilt: Solange Sie nicht in einer touristischen Unterkunft übernachten, dürfen Sie als Bürger von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb Ihres Bundeslandes reisen. Gleichzeitig bittet das Innenministerium, Ausflüge auf ein Mindestmaß zu reduzieren und ausschließlich unbedingt notwendige Reisen anzutreten. Geraten wird, sich möglichst nur in der näheren Umgebung des Wohnorts aufzuhalten, um im Sinne des Gemeinwohls die Einwohner in touristisch attraktiven Regionen nicht in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Tagesausflüge an die Ostsee gelten daher als ungünstig. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie nur mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit Familienangehörigen, mit denen Sie zusammenwohnen, unterwegs sein dürfen.

Einen Ausflug auf die Inseln können Sie ohnehin nicht in Betracht ziehen: Diese sind bereits seit 16. März abgeriegelt.

Ist die Benutzung von Bus oder Bahn noch möglich?

Die öffentlichen Verkehrsmittel können Sie weiterhin nutzen. Dabei sind aber unbedingt die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Um eine weitere Verschärfung der geltenden Regeln zu verhindern, fordert das MV-Innenministerium die Menschen auf, die derzeit noch gewährten Freiheiten nicht auszureizen und die allgemeinen Hinweise verlässlich umzusetzen. Nur so können Risikogruppen geschützt und die Zahl der Neuinfektionen verlangsamt werden.

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