Vom Lockdown im November ist – wie schon im Frühjahr – insbesondere der Reisebereich stark betroffen. Touristische Übernachtungen sind seit dem 2. November verboten und die Bunderegierung bittet die Bürger, auf private Reisen zu verzichten. Was also tun, wenn Sie jetzt einen Urlaub gebucht hatten? Und wie sieht es eigentlich mit Auslandsreisen aus?

Können Sie eine bereits gebuchte Reise kostenlos stornieren?

Die Devise der Regierung ist eindeutig: „Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“ Urlauber dürfen daher weder von Ferienwohnungen noch von Hotels aufgenommen werden. Sowohl bei Pauschal- als auch bei Individualreisen entfällt daher die Geschäftsgrundlage und Sie können ohne Stornierungskosten vom Vertrag zurücktreten. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich auf die „Unmöglichkeit der Leistung“ zu berufen.

Was zu tun ist, hängt von der Art der Buchung ab: Bei Pauschalreisen empfiehlt sich aufgrund der klaren Rechtslage eine sofortige Stornierung. So bekommen Sie Ihr Geld umso eher zurück. Bei Individualreisen muss eigentlich das Hotel den Aufenthalt stornieren. Schließlich kann aufgrund der Lockdown-Regelungen in diesem Fall der Beherbergungsbetrieb seine Leistung nicht erbringen. Lässt sich das Hotel mit der Stornierung Zeit, raten Anwälte, das Datum des Reiseantritts abzuwarten. Dann erklären Sie, dass die Anreise nicht möglich war, und verlangen Ihr Geld zurück.

Im Lockdown einen Tagesausflug machen – Ist das erlaubt?

Tagesausflüge sind während des Lockdowns nicht explizit verboten. Jedoch werden die Menschen aufgefordert, insbesondere auf „überregionale tagestouristische Ausflüge“ zu verzichten. Auch den Besuch von entfernt wohnenden Freunden und Verwandten soll man besser auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Ohnehin sind die Möglichkeiten für Tagesausflüge während des Lockdowns sehr eingeschränkt. Schließlich haben sowohl kulturelle Institutionen als auch Thermen, Zoos und Freizeitparks laut dem Beschluss vom 28. Oktober geschlossen. Auch eine gemütliche Einkehr in ein Café oder Restaurant bleibt im November ein schöner Wunsch …

Und was ist mit Auslandsreisen?

Die Aufforderung zum Verzicht auf private Reisen in den Lockdown-Regelungen für November beschränken sich ausdrücklich auf das Inland. Reisen in andere EU-Länder sind seit dem 15. Juni grundsätzlich wieder erlaubt. Ob Sie dort Urlaub machen dürfen, entscheiden die jeweiligen Regierungen. Allerdings verzeichnen fast alle EU-Länder wie Deutschland rapide steigende Infektionszahlen und immer mehr Länder oder bestimmte Regionen werden zu Risikogebieten erklärt. Wer von dort nach Deutschland zurückkehrt, muss sich ab dem 8. November in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Diese lässt sich nur durch die Vorlage eines negativen Corona-Tests verkürzen. Diesen dürfen Sie aber erst an Tag 5 nach der Rückkehr machen.

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