Aufgrund der Corona-Krise gibt es rund um den Globus weitreichende Reisebeschränkungen. Immer mehr Grenzen werden geschlossen und Flugverbindungen gecancelt. Gerade deutsche Touristen sind von diesen Maßnahmen besonders stark betroffen: Da Deutschland mittlerweile als eines der Hauptrisikoländer der Pandemie eingestuft wird, sitzen hunderttausende deutsche Urlauber im Ausland fest.

Rückholaktion der Bundesregierung: letzte Urlauber wohl erst in 14 Tagen in der Heimat

In den letzten Tagen haben die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften im Rahmen der Rückholaktion der Bundesregierung gemäß Angaben des Auswärtigen Amts schon mehr als 100.000 im Ausland gestrandete Urlauber zurückgeholt – vor allem Pauschaltouristen aus der Dominikanischen Republik, Ägypten, Marokko, von den Philippinen und Malediven. Täglich kehren so circa 10.000 Deutsche zurück. Aufgrund der zunehmend erschwerten Bedingungen wird die groß angelegte Rückholaktion laut Außenminister Heiko Maas wohl noch zwei weitere Wochen in Anspruch nehmen.

Was können Sie als betroffene Urlauber selbst tun?

Allen Urlaubern, die aufgrund der Corona-Krise im Ausland gestrandet sind, rät das Auswärtige Amt, sich zuerst über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu informieren. Dann sollten Betroffene ihre Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter kontaktieren und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen.

Existieren keine regulären Rückkehr- oder Ausreisemöglichkeiten mehr, sollten Sie checken, ob die Rückholaktion der Regierung auch für Ihr Urlaubsland gilt. Trifft dies zu, registrieren Sie sich auf rueckholprogramm.de. Die auf dieser Seite gesammelten Informationen helfen den Auslandsvertretungen, die Rückreisen bzw. Flüge zu koordinieren. Sobald Sie sich registriert haben, wird die deutsche Auslandsvertretung Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Rückholaktion ist die Abgabe der Erklärung nach § 6 Konsulargesetz. Haben Sie Fragen, können Sie sich jederzeit an den Krisenpool des Auswärtigen Amts wenden. Diesen erreichen Sie unter der Nummer 030/50003000. Auch über die Social Media-Kanäle der jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen erhalten Sie weitere Informationen.

Für welche Länder gilt die Rückholaktion?

Derzeit organisiert die Bundesregierung die Rückholaktion für 18 Länder. Dazu gehören Ägypten und Algerien ebenso wie Chile und Costa Rica. Weitere Urlauber werden aus der Dominikanischen Republik, Ecuador, Gambia und Indien zurückgeholt. Ebenso umfasst das bis zu 50 Millionen teure Programm Kenia, Kolumbien, Marokko und Mexiko. Des Weiteren gilt die Rückholaktion für Panama, Peru, die Philippinen und Tunesien.

Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt für jedes einzelne Land spezifische Handlungshinweise herausgegeben hat.

Was müssen Urlauber auf den Balearen wissen?

Die 25.000 gestrandeten Urlauber auf Mallorca und den anderen Baleareninseln hat die Regionalpräsidentin Francina Armengol zur Teilnahme an der „Operation Rückkehr“ aufgefordert und garantiert eine Rückkehr ins Ausland. Die Abreise soll so organisiert werden, dass es zu keinen größeren Menschenansammlungen auf den Flughäfen kommt. Angeordnet sind zudem Hygienekontrollen. Mittels eines Fragebogens sollen mögliche Corona-Patienten frühzeitig erkannt werden.

Wie das Auswärtige Amt mitgeteilt hat, gibt es noch Flugverbindungen von Spanien nach Deutschland, so dass Urlauber in Absprache mit ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter mit kommerziellen Flügen nach Hause kommen können. Eventuell stellt ein Flug in die Nachbarländer Österreich, Schweiz, Frankreich oder Belgien eine Alternative dar.

Pauschal- oder Individualreise: Das sind Ihre Rechte

Wird der Luftverkehr am Urlaubsort eingestellt, muss bei Pauschalreisen der Veranstalter die Urlauber zurückholen. Anfallende Mehrkosten – beispielsweise für einen verlängerten Hotelaufenthalt – muss er für die ersten drei Tage übernehmen. Danach trägt der Reisende die zusätzlichen Ausgaben. Wird aufgrund des Coronavirus das Hotel geschlossen, muss der Veranstalter sich um eine anderweitige Unterkunft kümmern – vorausgesetzt, die Buchung hätte für weitere Tage gegolten und das Hotel liegt nicht in einem Krisengebiet. Gelingt dies dem Veranstalter nicht, können Sie sich bis zu Ihrem Rückflug selbst eine Unterkunft organisieren und die Kosten dann dem Veranstalter in Rechnung stellen.

Individualreisende tragen dagegen sämtliche Mehrkosten ab dem ersten Tag selbst. Sind Sie mit einer deutschen Fluggesellschaft unterwegs, kommt eventuell ein kostenloser Rücktransport aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ in Betracht.

Grundsätzlich müssen Individualreisende ihre Rückreise selbstständig organisieren. Fehlen dafür die finanziellen Mittel, rät das Auswärtige Amt, Kontakt zur Fluggesellschaft aufzunehmen und sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Dann meldet sich die zuständige Auslandsvertretung, sobald es eine Rückkehrmöglichkeit gibt. Ebenso können sich Individualreisende für das Rückholprogramm registrieren, falls es für das jeweilige Urlaubsland in Frage kommt.

Titelbild: Pixabay CC0, JESHOOTS-com
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